Das Wissen des interdisziplinären Research-Teams, bestehend aus Experten der Fachbereiche Kapitalmarkttheorie, Volkswirtschaft, Recht und Politik, bietet eine breite Basis für die Recherche und journalistische Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen rund um die Themen Investmentfonds, Vermögensverwaltung und Börse.
FundResearch
Das Online-Portal €uro FundResearch gilt seit Jahren bei IFAs, Vermögensverwaltern und Banken als etablierte unabhängige Institution für Kapitalmarktinformationen mit Fokus Investmentfonds. Unsere Partner profitieren von einem weit aufgespannten Netzwerk und der zielgruppenfokussierten Ansprache an unsere Leserschaft.
Das Online-Portal €uro FundResearch gilt seit Jahren bei IFAs, Vermögensverwaltern und Banken als etablierte unabhängige Institution für Kapitalmarktinformationen mit Fokus Investmentfonds. Unsere Partner profitieren von einem weit aufgespannten Netzwerk und der zielgruppenfokussierten Ansprache an unsere Leserschaft.
FondsNote
Die €uro FondsNote wird als branchenweit bekanntes Gütesiegel für Investmentfonds gemeinsam mit dem Finanzen Verlag (€uro, €uro am Sonntag), der EDISoft GmbH und der FondsConsult Research AG errechnet und vergeben. Interessierte Produktgeber können sich mit guten Noten ausgezeichnet und transparent Ihren Kunden präsentieren sowie sich zugleich von Mitbewerbern absetzen.
Weitere InformationenDie €uro FondsNote wird als branchenweit bekanntes Gütesiegel für Investmentfonds gemeinsam mit dem Finanzen Verlag (€uro, €uro am Sonntag), der EDISoft GmbH und der FondsConsult Research AG errechnet und vergeben. Interessierte Produktgeber können sich mit guten Noten ausgezeichnet und transparent Ihren Kunden präsentieren sowie sich zugleich von Mitbewerbern absetzen.
Marketing-Formate
Buchen Sie bei uns individuelle Marketingformate, um Ihre Präsenz in der Zielgruppe unabhängige Vermögensverwalter, Private-Wealth-Berater bei Banken und Sparkassen und/oder 34f-Finanzberatern zu steigern. Das geht u.a auch in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift TiAM (Trends im Assetmanagement). Oder via fundresearch.de. Oder mit beiden Titeln in Kombi. Oder über unsere Events (Link). Oder ganz anders.
Buchen Sie bei uns individuelle Marketingformate, um Ihre Präsenz in der Zielgruppe unabhängige Vermögensverwalter, Private-Wealth-Berater bei Banken und Sparkassen und/oder 34f-Finanzberatern zu steigern. Das geht u.a auch in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift TiAM (Trends im Assetmanagement). Oder via fundresearch.de. Oder mit beiden Titeln in Kombi. Oder über unsere Events (Link). Oder ganz anders.
Datenfeeds
Unsere Datenfeeds liefern wir mit verschiedenen Elite-Anbietern aus. Dabei geht es primär um Fondsdaten. Bei der erforderliche IT-Expertise und können wir auf eine langjährige Erfahrung im Fondsdatengeschäft zurückblicken. Einfach fragen.
Weitere InformationenUnsere Datenfeeds liefern wir mit verschiedenen Elite-Anbietern aus. Dabei geht es primär um Fondsdaten. Bei der erforderliche IT-Expertise und können wir auf eine langjährige Erfahrung im Fondsdatengeschäft zurückblicken. Einfach fragen.
Professionelle Beratung und institutionelles Research sind in standardisierter Form oder kundenindividueller Vielfalt zielführend. Entscheidend für Ihren Erfolg ist ein Werkzeug, das Ihnen die notwendige Flexibilität bietet, Ihr Investmentgeschäft an die steigenden regulatorischen Anforderungen und wechselhaften Marktbedingungen skalierbar anzupassen.
FINANZEN FundAnalyzer
Die €uro FundAnalyzer Line bietet hochflexible Standardsoftware für IFAs, Finanzvertriebe und Bank-Research. Ob Retail-Customer oder High Net Worth Individual, jeder Ihrer Kunden sollte eine risikoadäquate Anlageberatung nach der Maßgabe der Regulierer in Anspruch nehmen können. Sie entscheiden beim Einsatz unserer Produkte selbst, ob Sie mit individuellen Analysen, effizient standardisierten Workflows oder mächtigen Optimierungswerkzeugen zählbare Mehrwerte erzeugen möchten.
Der tiefmodulare Aufbau der FVBS 5-Technologie ermöglicht die notwendige Bereitstellung einer kosteneffizienten Plattform und setzt mit der hinreichenden Flexibilität einer Individualsoftware neue Maßstäbe. Sichern Sie sich mit uns als Partner den entscheidenden Vorsprung zu Ihren Mitbewerbern.
Weitere InformationenDie €uro FundAnalyzer Line bietet hochflexible Standardsoftware für IFAs, Finanzvertriebe und Bank-Research. Ob Retail-Customer oder High Net Worth Individual, jeder Ihrer Kunden sollte eine risikoadäquate Anlageberatung nach der Maßgabe der Regulierer in Anspruch nehmen können. Sie entscheiden beim Einsatz unserer Produkte selbst, ob Sie mit individuellen Analysen, effizient standardisierten Workflows oder mächtigen Optimierungswerkzeugen zählbare Mehrwerte erzeugen möchten.
Der tiefmodulare Aufbau der FVBS 5-Technologie ermöglicht die notwendige Bereitstellung einer kosteneffizienten Plattform und setzt mit der hinreichenden Flexibilität einer Individualsoftware neue Maßstäbe. Sichern Sie sich mit uns als Partner den entscheidenden Vorsprung zu Ihren Mitbewerbern.
Ob Roundtables, ob FundForen, Investment-Konferenzen oder Tete-a-tete-Meetings: Unsere Events sind erstklassig organisiert. Und Sie sprechen exakt die Zielgruppen an, die Sie haben wollen: 32-KWG-Vermögensverwalter. Privatkunden-Experten bei Banken und Sparkassen. Institutionelle Fondsprofessionals. Top-34f-Berater. Alle, die Sie schon immer mal mit Ihrem Know-How begeistern wollten – auch wenn die Regulierung enge Grenzen setzt.
Weitere InformationenAllgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Software-Produktlinie FVBS professional, inkl. Module „Advice“/„Doku professional“/“Banking-Schnittstellen“
Der Lizenznehmer wünscht den zeitlich befristeten Einsatz von Softwareprodukten der TiAM Advisor Services GmbH (nachfolgend "TAS") in seinem Unternehmen. TAS gewährt daher dem Lizenznehmer auf Grundlage dieser AGB für einen begrenzten Zeitraum den Gebrauch der Software FVBS professional sowie der Module „Advice“, „Doku professional“ und „Banking-Schnittstellen“ (nachfolgend "Software"). Bei der Software handelt es sich um ein Produkt, mit dem bestimmte Finanzprodukte und Dienstleistungen bewertet, verglichen und dokumentiert oder importiert werden können. Die Analysen und Auswertungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar; sie beinhalten auch keine wie auch immer geartete Empfehlung, Beratung oder Finanzanalyse seitens TAS. Soweit die Software vom Lizenznehmer zum Zwecke der Anlageberatung oder Anlagevermittlung oder sonst gegenüber Kunden des Lizenznehmers eingesetzt wird, obliegt es allein dem Lizenznehmer, die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung und -vermittlung usw. zu erfüllen. Eine Haftung von TAS für Verluste von Anlegern, die aus der Verwendung der Software durch den Lizenznehmer entstehen, ist ausgeschlossen
1.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen TAS und dem Lizenznehmer und gelten für sämtliche unten aufgeführte Leistungen. Die Erbringung von Leistungen der TAS erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Geschäftsbedingungen. Vertragsgegenstand sind eine oder mehrere Nutzungsrechte, die durch den ordnungsgemäßen Vertragsschluss dem Lizenznehmer eingeräumt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichen-de Regelungen erkennt die TAS nicht an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn es sich bei dem Lizenznehmer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. "Unternehmer" bedeutet in diesem Zusammenhang eine natürliche oder juristische Person oder eine Partnerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die bei der Eingehung eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner oder ihrer beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit es sich bei dem Lizenznehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, ist er nicht berechtigt, den Vertrag mit TAS abzuschließen. "Verbraucher" ist in diesem Zusammenhang eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft für Zwecke eintritt, die überwiegend außerhalb ihres Handels-, Geschäfts- oder Berufs-standes liegen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen TAS und dem Lizenznehmer und gelten für sämtliche unten aufgeführte Leistungen. Die Erbringung von Leistungen der TAS erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Geschäftsbedingungen. Vertragsgegenstand sind eine oder mehrere Nutzungsrechte, die durch den ordnungsgemäßen Vertragsschluss dem Lizenznehmer eingeräumt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichen-de Regelungen erkennt die TAS nicht an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn es sich bei dem Lizenznehmer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. "Unternehmer" bedeutet in diesem Zusammenhang eine natürliche oder juristische Person oder eine Partnerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die bei der Eingehung eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner oder ihrer beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit es sich bei dem Lizenznehmer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, ist er nicht berechtigt, den Vertrag mit TAS abzuschließen. "Verbraucher" ist in diesem Zusammenhang eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft für Zwecke eintritt, die überwiegend außerhalb ihres Handels-, Geschäfts- oder Berufs-standes liegen.
2.
Preise
a)
Lizenzkosten werden entsprechend der jeweils vereinbarten Preisliste durch TAS erhoben. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b)
Der Lizenznehmer kann die Lizenzkosten per Rechnung oder Lastschriftverfahren bezahlen.
c)
Kommt der Lizenznehmer in Zahlungsverzug, so ist die TAS berechtigt, für den Mahnvorgang ab der 2. Mahnstufe (entspricht der 1. Mahnung nach Zahlungserinnerung) eine Verwaltungspauschale von 40 Euro zzgl. MwSt. zu erheben und Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf die offenen Forderungen zu berechnen. Etwaige Spesen und Gebühren durch Zahlungsverzug und/oder Gebühren durch Rücklastschriften gehen zu Lasten des Lizenznehmers. TAS behält sich vor, bei unberechtigtem Zahlungsverzug die Software-Nutzung zu sperren und/oder ein Inkassounternehmen einzuschalten.
d)
Der Lizenzpreis von FVBS professional erhöht sich um 1% p.a., sofern für die Preise für Software-, Vertriebs-, Marketing-, Support-, Inkasso- und Abrechnungsaufwände in Summe ein Anstieg um mindestens diesen Prozentsatz angenommen werden kann.
3. Leistungen
von TAS und Pflichten des Lizenznehmers
a)
TAS räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenztes Recht zur Nutzung der Software FVBS professional, ggf. inklusive der Module „Advice“, „Doku professional“ und „Banking-Schnittstellen“) ein. Das Nutzungsrecht wird als "Einzelplatzlizenz" eingeräumt. Die Soft-ware darf daher zur gleichen Zeit nur auf einem Computer installiert und verwendet werden. Eine Mehrfachnutzung ist nur nach Abschluss einer Mehrlizenzvereinbarung mit TAS möglich.
b)
Bei der Software handelt es sich um eine cloudbasierte Softwarelösung. Der Lizenznehmer benötigt zur Nutzung der Software einen funktionsfähigen Internetanschluss. Die Erreichbarkeit der Server ist durch TAS zu mindestens 95% im Jahresmittel gewährleistet.
c)
zu den weiteren Leistungen von TAS gehört:
-
Die Bereitstellung der Software als Download
-
Updates der enthaltenen Daten sowie der Inhalte per Internet
-
die börsentägliche Betreuung durch den Hotline-Service zu den vereinbarten Zeiten zwischen 9 und 13 Uhr
-
Die Nutzungsrechte an der Software werden auf den Namen des Lizenznehmers zentral von TAS registriert. Die Benutzer der Lizenzen werden vom Lizenznehmer entsprechend der vereinbarten Bestellmenge festgelegt.
d)
Der Lizenznehmer ist verpflichtet:
-
eine Internetverbindung bereitzustellen, um bestimmte Leistungen (z.B. Eingabe eigener Daten in die Software und Abgleich mit dem TAS-Server, Update der Software) in Anspruch nehmen zu können;
-
einzelne Nutzer der Software gegenüber TAS mit entsprechend aussagekräftiger und individueller Kennung zu nennen;
e)
Der Lizenznehmer sichert Folgendes zu:
-
einzelne Nutzer der Software werden seitens des Lizenznehmers mit den Bestimmungen dieses Vertrages bekannt gemacht;
-
der Lizenznehmer wird alle personenbezogenen Daten der einzelnen Nutzer, die er an TAS weiterleitet, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen erheben und TAS weiterleiten;
-
der Lizenznehmer ist berechtigt, alle Daten, die der Lizenznehmer an TAS weiterleitet oder in die Software einpflegt, im Zusammenhang mit der Software zu verwenden.
Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die obigen Verpflichtungen ist der Lizenznehmer verpflichtet, TAS von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und alle weiteren im Zusammenhang mit der Abwehr der Ansprüche Dritter entstehenden Kosten.
4.
Vertragsverhältnis
a)
Der Lizenzvertrag kommt nach Annahme der Bestellung des Lizenznehmers über (durch TAS autorisierte) Webseiten, Bestellscheine, E-Mails, Telefon oder Brief zustande. Vorbehaltlose Bereitstellung der Software durch TAS gilt als Annahme durch TAS.
b)
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 30 Tagen abgeschlossen. Während dieser Zeit hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, die Software unentgeltlich zu nutzen. TAS wird den Lizenznehmer kurz vor Ablauf dieses Zeitraums kontaktieren und ihm die Verlängerung des Vertrages anbieten. Sofern der Lizenznehmer der Verlängerung nicht zustimmt, endet der Vertrag nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch und der Lizenznehmer ist nicht mehr berechtigt, die Software zu nutzen.
c)
Sofern der Lizenznehmer nach Ablauf der ersten 30 Tage der Verlängerung des Vertrages zustimmt, verlängert sich das Vertragsverhältnis zunächst um 12 Monate. Es kann vom jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende dieser Laufzeit gekündigt werden. Wird keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate usw. Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit können frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt werden.
d)
Kündigungen für FVBS professional betreffen zeitgleich auch die ggf. eingesetzten Module.
e)
Beide Parteien können den Vertrag gemäß §314 BGB aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher Grund liegt für TAS insbesondere dann vor, wenn der Lizenznehmer mit mehr als zwei monatlichen Lizenzgebühren unberechtigterweise im Verzug ist oder wenn der Lizenznehmer die ihm eingeräumten Nutzungsrechte dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von TAS hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
f)
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner entscheidend.
g)
Der Lizenznehmer hat im Falle einer Kündigung die ihm überlassenen Softwarekomponenten bei Vertragsende, d.h. bei Liefereinstellung der Lizenz, von allen genutzten Medien (PC, Notebook, etc.) zu entfernen.
5.
Nutzung
a)
Das Eigentum an der Software und der darin enthaltenen Daten zu Investmentfonds, Lebensversicherungen, Immobilien etc. bleibt bei TAS, bzw. den Rechteinhabern der Software sowie der zur Verfügung gestellten Daten. Der Lizenznehmer hat kein Recht zur Übertragung und/oder Übergabe der Software und/oder der Datenbank bzw. Teile der Datenbank an Dritte. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere auch untersagt, die Software zu kopieren, zu dekompilieren, zurück zu übersetzen, zu disassemblieren oder zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich nicht zwingend gestattet ist (insbesondere, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten (§ 69e UrhG) oder wenn diese Handlungen für eine bestimmungsgemäße Benutzung der Softwareeinschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind (§ 69d UrhG).
b)
Der Lizenznehmer darf die Software grundsätzlich nur intern für eigene Zwecke selbst benutzen. Dies umfasst die Nutzung durch Firmenangehörige des Lizenznehmers. Firmenangehörige sind fest angestellte Mitarbeiter beim Lizenznehmer. Dazu zählen auch freie Mitarbeiter (wie Handelsvertreter) - sofern sie durch einen zum Zeitpunkt der Bestellung sowie während der Vertragslaufzeit gültigen Vertrag an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder gelegentliche Zusammenarbeit, so kann auch diesem Personenkreis die Nutzung durch Zurverfügungstellung von Zugangsdaten ermöglicht werden. Alle finanziellen Ansprüche der TAS, die sich aus der Nutzungsüberlassung der Software ergeben, richten sich dabei immer an den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer sichert zu, dass alle Benutzer (eigene Mitarbeiter und externe Personen), die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten werden. Der Lizenznehmer haftet für die schuldhafte Verletzung dieser Zusicherung.
c)
Der Lizenznehmer kann die im Programm aufzunehmende Firmierung seines Gewerbes im Rahmen der in der Software vorgegebenen Möglichkeiten selbst festlegen. Der Lizenznehmer hat dabei die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere wettbewerbsrechtliche Grundsätze, zu beachten. Bei einer schuldhaften Verletzung stellt der Lizenznehmer die TAS insoweit ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
d)
Der Lizenznehmer darf Copyright-Vermerke, Kennzeichnungen und/oder Eigentumsangaben der TAS bzw. des Rechteinhabers an dem/den Programmen bzw. den Dokumentationsmaterialien nicht verändern.
e)
Der Lizenznehmer gestatten TAS entweder im Wege des Fernzugriffs oder in den Geschäftsräumen des Lizenznehmers eine Prüfung der tatsächlichen Nutzung der Software zum alleinigen Zweck der Feststellung, ob die Software im Rahmen des Vertrages genutzt wird. TAS wird diese Prüfung bei begründetem Verdacht auf nicht vertragsgemäße Nutzung, nur nach angemessener vorheriger Ankündigung und in einer Weise durchführen, dass es nicht zu substanziellen Beeinträchtigungen des normalen Tagesgeschäfts des Lizenznehmers kommt. Diese Prüfung durch TAS ist nur soweit zulässig, als seitens des Lizenznehmers keine persönlichen und finanziellen vertraulichen Informationen bekannt gemacht werden. Falls eine solche Prüfung offenbart, dass der Lizenznehmer die Software nicht vertragsgemäß genutzt hat, hat der Lizenznehmer (i) TAS die Kosten für ein solches Audit zu erstatten und (ii) TAS eine Entschädigung für eine solche nicht gestattete Nutzung der Software zu den geltenden Preisen für die Nutzung der Software zu zahlen, wie sie von TAS zu der Zeit veröffentlicht waren, als die nicht gestattete Nutzung der Software erfolgte. Weiter reichende Ansprüche von TAS wegen der nicht gestatteten Nutzung der Software durch den Lizenznehmer, insbesondere Schadensersatzansprüche und das Recht von TAS zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
6.
Updates
TAS nimmt Updates zu Programmen und/oder Programmdaten vor, sobald diese als notwendig und zweckdienlich angesehen werden. Diese Updates werden in der Software zentral implementiert.
7.
Haftung
a)
Die von TAS gelieferten Programme wurden und werden nach bestem Wissen und Gewissen mit kaufmännischer Gründlichkeit erstellt und bearbeitet.
b)
Sämtliche in der Software vorgestellten Informationen, Wertentwicklungen und Berechnungen stellen Näherungs-werte dar. Die Auswertungen können keinesfalls als Aufforderung zum oder Beratung über den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren gewertet werden. Vergangenheitsergebnisse geben keine Garantie für zukünftige Wertentwicklungen. Alle in der Software vorgestellten Zukunftsbetrachtungen sind von unsicheren Erwartungen geprägt und zeigen lediglich einen Überblick über mögliche Tendenzen. TAS übernimmt daher keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aus den unter Verwendung der Produkte erstellten Analysen und Auswertungen und die zugrunde liegende Methodik. Insbesondere ist eine Haftung von TAS für die vom Lizenznehmer für dessen Kunden erstellten Analysen und Auswertungen ausgeschlossen.
c)
Die Daten, die in der Software automatisch erneuert und zur Verfügung gestellt werden, stammen aus Quellen, die TAS als zuverlässig erachtet. Die Datenbanken, auf die die Software in diesen Fällen zurückgreift, werden regelmäßig erneuert und gepflegt. Dennoch können Fehler, veraltete Daten oder Ungenauigkeiten enthalten sein, auf die TAS keinen Einfluss hat. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der in der Software enthaltenen Daten und Informationen übernimmt TAS daher keine Gewähr. Die verwendeten Daten und Informationen unterliegen fortwährenden Veränderungen; sie können unvollständig sein und enthalten nicht zwingend alle wesentlichen Informationen hinsichtlich des Finanzinstrumentes oder der Unternehmen.
d)
Die Daten, die Lizenznehmer selbst in die Software eingeben (z.B. zu Kunden, Beratungen, Depotbeständen etc.) wer-den in einer sog. Cloud auf Servern eines durch TAS ausgewählten Subunternehmers gespeichert. Die dort verwendeten Sicherungssysteme können jederzeit bei TAS abgerufen werden.
e)
Darüber hinaus weist TAS darauf hin, dass von den Lizenznehmern der Software in den Depots von Kunden, bei allgemeinen und speziellen Kundendaten, bei Musterportfolios, bei den Modulen „Advice“, „Doku professionell“ und „Banking-Schnittstellen“ sowie bei individuellen Zinsanlagen durch den Lizenznehmer eingegebene bzw. durch technische Schnittstellen importierte Informationen, Daten und Wertentwicklungen generiert und angezeigt werden können. Diese Auswertungen können jederzeit manuell verändert werden. Auf diese von den Lizenznehmern vorgenommenen Veränderungen hat TAS keinen Einfluss. Zudem sind Übertragungsfehler möglich. Die in der Software angezeigten Daten können deshalb von den tatsächlichen Werten abweichen.
f)
Vor dem Hintergrund des Vorstehenden haftet TAS für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leib und Leben, im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels der Software oder Übernahme einer Garantie und nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes unbegrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet TAS begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Haftung von TAS ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, sonstiger Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
g)
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen auszuschließen. Eventuell auftretende Programm- bzw. Datenfehler hat der Lizenznehmer der TAS unverzüglich mitzuteilen. Handelt es sich um Mängel, werden sie - soweit möglich - schnellst-möglich beseitigt. Erweist sich eine Beseitigung nicht als möglich, ist TAS bemüht, aber nicht verpflichtet, eine Ausweichlösung zu entwickeln. Beseitigt TAS die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Lizenznehmer nach einer von ihm zu setzenden Nachfrist unter Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten.
h)
Für den Fall, dass vom Lizenznehmer unberechtigterweise Kopien der Software erstellt werden, der Lizenznehmer die Software unbefugt Dritten überlässt, unberechtigterweise Veränderungen vornimmt, die Datenbank der Software oder Teile davon außerhalb der durch diese AGB vorgegebenen Möglichkeiten nutzt oder unberechtigterweise Veränderungen bzw. Zerstörungen vornimmt, zahlt der Lizenznehmer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Konventionalstrafe für jeden Verstoß an TAS. Die Höhe der Vertragsstrafe kann von TAS nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüft werden. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich TAS vor. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen.
8. Rechtsnachfolge
Der Lizenznehmer willigt bereits jetzt in eine Vertragsübertragung des Lizenzvertrages mit allen Rechten und Pflichten (ggf. inklusive der Module „Advice“, „Doku professional“ und „Banking-Schnittstellen“) auf den Hersteller der Software FVBS professional, die Firma EDISOFT GmbH, Unterhachinger Straße 75, 81737 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichte München unter HRB 95687, ein. TAS wird dem Lizenznehmer die Vertragsübertragung rechtzeitig mitteilen.
9.
Sonstiges
a)
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden gemeinsam eine Regelung vereinbaren, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch im Falle von etwaigen Regelungslücken.
b)
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien München.
c)
Für die Rechtsbeziehungen zwischen TAS und Lizenznehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 31. März 2022
Hinweis: Änderungen der AGB vom Stand Mai 2021
- Umfirmierung zu TiAM Advisor Services GmbH
- Leistungen 3.c: Der Punkt "1-Jahresabonnement des €uro-E-Papers" entfällt