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Das Wissen des interdisziplinären Research-Teams, bestehend aus Experten der Fachbereiche Kapitalmarkttheorie, Volkswirtschaft, Recht und Politik, bietet eine breite Basis für die Recherche und journalistische Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen rund um die Themen Investmentfonds, Vermögensverwaltung und Börse.
FundResearch

Das Online-Portal €uro FundResearch gilt seit Jahren bei IFAs, Vermögensverwaltern und Banken als etablierte unabhängige Institution für Kapitalmarktinformationen mit Fokus Investmentfonds. Unsere Partner profitieren von einem weit aufgespannten Netzwerk und der zielgruppenfokussierten Ansprache an unsere Leserschaft.
FondsNote

Die €uro FondsNote wird als branchenweit bekanntes Gütesiegel für Investmentfonds gemeinsam mit dem Finanzen Verlag (€uro, €uro am Sonntag), der EDISoft GmbH und der FondsConsult Research AG errechnet und vergeben. Interessierte Produktgeber können sich mit guten Noten ausgezeichnet und transparent Ihren Kunden präsentieren sowie sich zugleich von Mitbewerbern absetzen.
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Marketing-Formate

Buchen Sie bei uns individuelle Marketingformate, um Ihre Präsenz in der Zielgruppe unabhängige Vermögensverwalter, Private-Wealth-Berater bei Banken und Sparkassen und/oder 34f-Finanzberatern zu steigern. Das geht u.a auch in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift TiAM (Trends im Assetmanagement). Oder via fundresearch.de. Oder mit beiden Titeln in Kombi. Oder über unsere Events (Link). Oder ganz anders.
Datenfeeds

Unsere Datenfeeds liefern wir mit verschiedenen Elite-Anbietern  aus. Dabei geht es primär um Fondsdaten. Bei der  erforderliche IT-Expertise und können wir auf eine langjährige Erfahrung im Fondsdatengeschäft zurückblicken. Einfach fragen.
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Professionelle Beratung und institutionelles Research sind in standardisierter Form oder kundenindividueller Vielfalt zielführend. Entscheidend für Ihren Erfolg ist ein Werkzeug, das Ihnen die notwendige Flexibilität  bietet, Ihr Investmentgeschäft an die steigenden regulatorischen Anforderungen und wechselhaften Marktbedingungen skalierbar anzupassen.
FINANZEN FundAnalyzer

Die €uro FundAnalyzer Line bietet hochflexible Standardsoftware für IFAs, Finanzvertriebe und Bank-Research. Ob Retail-Customer oder High Net Worth Individual, jeder Ihrer Kunden sollte eine risikoadäquate Anlageberatung nach der Maßgabe der Regulierer in Anspruch nehmen können. Sie entscheiden beim Einsatz unserer Produkte selbst, ob Sie mit individuellen Analysen, effizient standardisierten Workflows oder mächtigen Optimierungswerkzeugen zählbare Mehrwerte erzeugen möchten.

Der tiefmodulare Aufbau der FVBS 5-Technologie ermöglicht die notwendige Bereitstellung einer kosteneffizienten Plattform und setzt mit der hinreichenden Flexibilität einer Individualsoftware neue Maßstäbe. Sichern Sie sich mit uns als Partner den entscheidenden Vorsprung zu Ihren Mitbewerbern.
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Ob Roundtables, ob FundForen, Investment-Konferenzen oder Tete-a-tete-Meetings: Unsere Events sind erstklassig organisiert. Und Sie sprechen exakt die Zielgruppen an, die Sie haben wollen: 32-KWG-Vermögensverwalter. Privatkunden-Experten bei Banken und Sparkassen. Institutionelle Fondsprofessionals. Top-34f-Berater. Alle, die Sie schon immer mal mit Ihrem Know-How begeistern wollten – auch wenn die Regulierung enge Grenzen setzt.
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ESG-Fonds
FVBS professional bietet ESG-Daten zur Analyse für Investmentfonds. Filtern und vergleichen Sie ESG-Fonds und berücksichtigen Sie die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden nach MiFID II. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die ESG-Features und Erklärungen zu den verschiedenen ESG-Kriterien.
Features

Factsheet mit ESG-Daten
FVBS professional bietet ESG-Kriterien zur Selektion und Analyse von Investmentfonds. Dies ist im Rahmen des Zielmarktkonzeptes von MiFID II für Anlageempfehlungen erforderlich.
  • Factsheet mit ESG-Daten, kompakt und einfach dargestellt
  • ESG-Filter: Selektieren Sie Fonds nach den ESG-Anforderungen Ihrer Kunden
  • ESG-Ranglisten: Vergleichen Sie Fonds nach ESG-Kriterien und stellen Sie Kosten, Performance- und Risikokennzahlen gegenüber
Erläuterungen zu den Nachhaltigkeitskriterien


Diese Informationen wurden sorgfältig von der offiziellen Website der EU zusammengefasst, um Ihnen einen Überblick zu den einzelnen Kriterien zu geben, die in FVBS professional enthalten sind. Alle Angaben ohne Gewähr.


SFDR-Produkttyp

"Sustainable Finance Disclosure Regulation" im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“)

Artikel
Beschreibung
Artikel 8
Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen. Wenn ein Finanzprodukt mit ökologischen oder sozialen Merkmalen beworben wird, müssen die gemäß Artikel 6 offengelegten Informationen Angaben darüber enthalten, wie diese Merkmale erfüllt werden und, falls ein Index als Referenzwert bestimmt wurde, Angaben darüber, ob und wie dieser Index mit diesen Merkmalen vereinbar ist.
Artikel 9
Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen. Wenn ein Finanzprodukt eine nachhaltige Investition anstrebt und ein Index als Referenzwert bestimmt wurde, müssen die gemäß Artikel 6 offengelegten Informationen Angaben darüber enthalten, wie der bestimmte Index auf das angestrebte Ziel ausgerichtet ist und Erläuterungen dazu, warum und wie sich der bestimmte Index von einem breiten Marktindex unterscheidet.

PAI-Indikatoren

"Principal Adverse Impact"-Indicators: wichtigste Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

FVBS Symbol
PAI (Principal Adverse Impact)
Beschreibung
Treibhausgas icon
Treibhausgas
Treibhausgas-Emissionen: Scope-1-Treibhaus-Gasemissionen, Scope-2-Treibhaus-Gasemissionen, Scope-3-Treibhaus-Gasemissionen, THG-Emissionen insgesamt
Biodiversität icon
Biodiversität
Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken: Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeiten dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirken
Wasser icon
Wasser
Emissionen in Wasser: Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt
Abfall icon
Abfall
Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle: Tonnen gefährlicher und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt
Soziales icon
Soziales
Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen: Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren

ESG-Strategie

nach SFDR gemäß Art. 2 Nr. 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) und nach Taxonomie gemäß Art. 2 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomieverordnung“)

ESG-Strategie
Ausgabe in FVBS
Beschreibung
nach SFDR
  • Ja (Mindestanteil in % von Investitionen mit ökologisch/sozialen Merkmalen wird beworben)

  • Nein
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt, gemessen beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, oder eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen, vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.
nach EU-Taxonomie
  • Ja (Mindestanteil in % von Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten)

  • Nein
Zur Wahrung der Anlegerinteressen sollten Fondsverwalter und institutionelle Anleger, die Finanzprodukte anbieten, offenlegen, auf welche Weise und in welchem Umfang sie die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten anwenden, um die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Investitionen zu ermitteln. Die offengelegten Informationen sollten es den Anlegern ermöglichen, nachzuvollziehen, wie hoch der prozentuale Anteil der Investitionen, die in dem Finanzprodukt zugrunde liegen, in die ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten an der Gesamtheit der Investitionen ist, die dem Finanzprodukt zugrunde liegen und somit den Anlegern ermöglichen, nachzuvollziehen, inwieweit die Investition als ökologisch nachhaltig gilt.

Eine ökologisch nachhaltige Investition ist eine Investition, in eine oder mehrere Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß der Taxonomieverordnung als ökologisch nachhaltig gelten. Zum Zwecke der Ermittlung des Grades der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition gilt eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn diese Wirtschaftstätigkeit:

  1. a) gemäß den Artikeln 10 bis 16 einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Umweltziele des Artikels 9 leistet;
  2. b) nicht zu einer in Artikel 17 bestimmten erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der Umweltziele des Artikels 9 führt;
  3. c) unter Einhaltung des in Artikel 18 festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird;
  4. d) technischen Bewertungskriterien, die die Kommission gemäß Artikel 10 Absatz 3, Artikel 11 Absatz 3, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 2, Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 15 Absatz 2 festgelegt hat, entspricht.


Die nachfolgenden Informationen wurden vom EET übersetzt und zusammengefasst, um Ihnen einen Überblick zu den Kategorien zu geben, die in FVBS professional enthalten sind. Alle Angaben ohne Gewähr.


Nachhaltigkeits-Kategorisierung des BVI für den deutschen Markt nach MiFID II

gemäß deutschem Verbändekonzept und offiziellem europäischem ESG-Template (EET)

Kategorie
Bedeutung
O
Keine Informationen/Daten oder als nicht nachhaltig erklärt (vom Hersteller)
B
Basic = Finanzinstrument entspricht anerkannten Transparenz- und Industriestandards
E
ESG-Produkt wendet eine dedizierte ESG-Strategie an und der Hersteller berücksichtigt anerkannte Industriestandards
P
Finanzinstrument gemäß Artikel 2 Nr. 7a der MiFID II Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 mit einer dedizierten ESG-Strategie, keine schwerwiegenden Verstöße gegen UNGC und Demokratie/Menschenrechte, Hersteller berücksichtigt anerkannte Industriestandards
Q
Finanzinstrument gemäß Artikel 2 Nr. 7b der MiFID II Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 mit einer dedizierten ESG-Strategie, keine schwerwiegenden Verstöße gegen UNGC und Demokratie/Menschenrechte, Hersteller berücksichtigt anerkannte Industriestandards
R
Finanzinstrument gemäß Artikel 2 Nr. 7c der MiFID II Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 mit einer dedizierten ESG-Strategie und Einhaltung von Mindestausschlüssen, Hersteller berücksichtigt anerkannte Industriestandards
S
Finanzinstrument gemäß Artikel 2 Nr. 7a, 7b & 7c der MiFID II Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Kriterien für P, Q und R erfüllt
T
Finanzinstrument gemäß Artikel 2 Nr. 7a & 7b der MiFID II Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Kriterien für P und Q erfüllt
U
Finanzinstrument gemäß Artikel 2 Nr. 7b & 7c der MiFID II Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Kriterien für Q und R erfüllt
V
Finanzinstrument gemäß Artikel 2 Nr. 7a & 7c der MiFID II Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Kriterien für P und R erfüllt

Stand: Juni 2023

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